In Deutschland müssen sich alle Personen ab dem 16. Lebensjahr mit Hilfe des Personalausweises ausweisen können – und zwar jederzeit. Kann kein gültiger Personalausweis oder zumindest ein Reisepass vorgewiesen werden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, welche durch eine mündliche Verwarnung oder aber, je nach Stadt unterschiedlich, durch ein Bußgeld meist im zweistelligen Euro Bereich geahndet werden kann.
Ist der Personalausweis also einmal abgelaufen und wird sofort ein neuer benötigt, weil man nicht auf den 3-6 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmenden Druck durch die Bundesdruckerei warten kann, kommt nur ein vorläufiger Personalausweis als Zwischenlösung in Frage. Dieses Ersatzdokument wird im Gegensatz zum herkömmlichen Personalausweis sofort ausgehändigt und kann daher bei kurzfristigen Unternehmungen direkt mitgeführt werden. Doch beim Beantragen des vorläufigen Personalausweises gilt es auch das ein oder andere zu beachten.
Wie und wo wird ein vorläufiger Personalausweis beantragt?
Der vorläufige Personalausweis wird beim Einwohnermeldeamt des eigenen Hauptwohnsitzes beantragt, ganz wie man es vom herkömmlichen Personalausweis oder Reisepass gewohnt ist. Zunächst einmal gilt es, einen glaubhaften Grund für die sofortige Notwendigkeit des Dokumentes mitzuteilen. Bei der Beantragung müssen dann folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- der alte Personalausweis oder Reisepass (dient zur Identifizierung)
- die Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- zwei aktuelle biometrie-taugliche Passfotos (max. ca. 6 Monate alt)
Ein vorläufiger Personalausweis ist nur für drei Monate gültig. Aus diesem Grund bestehen die meisten zuständigen Behörden darauf, gleichzeitig die Beantragung des richtigen Personalausweises vorzunehmen. Wird dieser nach der Bearbeitungszeit im Einwohnermeldeamt entgegengenommen, muss man den vorläufigen Personalausweis dort abgeben.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Der vorläufige Personalausweis kostet für alle Personen gleichermaßen 10€. Bei diesem Preis allein bleibt es aber nicht, weil gleichzeitig der richtige Personalausweis beantragt und bezahlt werden muss. Dafür sollte man weitere Kosten in dieser Höhe mit einberechnen:07
- alle Personen bis zu einschließlich dem 23. Lebensjahr zahlen 22,80€ für einen sechs Jahre gültigen Personalausweis
- alle Personen ab dem 24. Lebensjahr zahlen 37€ für einen zehn Jahre gültigen Personalausweis
Wohin kann man mit dem vorläufigen Personalausweis reisen?
Ein vorläufiger Personalausweis reicht nur aus, wenn man innerhalb Deutschlands oder europaweit verreist. Soll es allerdings ins Nicht-EU Ausland gehen, wird mindestens ein gültiger Reisepass und teilweise auch ein gültiges Visum benötigt.
Gut zu wissen ist allerdings noch, dass der vorläufige Personalausweis in dem Sinne nicht als Ausweis anerkannt ist, sondern als Ersatzdokument.
Mit einem vorläufigen Personalausweis kann man Bankgeschäfte jeglicher Art vergessen. Viele Banken können oder dürfen nur „richtige“ Ausweise oder Reisepässe annehmen.
Das sollte such mal jemand vom Bürgeramt einem sagen. ‚Habe extra einen vorläufigen beantragt, damit ich mein Bankkonto schon eröffnen kann. Naja 10€ verschenkt…