Deutsche Staatsangehörige müssen nach § 1 Abs. 1 PAuswG mit Vollendung des 16. Lebensjahres einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, um ihre Identität rechtmäßig nachweisen zu können. Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein Kinderreisepass beantragt werden, der mit Vollendung des 12. Lebensjahres durch einen normalen Reisepass ersetzt werden kann. Auch kommt ein so genannter Kinder-Personalausweis in Frage, der schon ab der Geburt ausgestellt werden kann, sich jedoch nicht vom normalen Personalausweis unterscheidet.

Was es bei der Beantragung zu beachten gilt

Soll ein Personalausweis beantragt werden, ist sich an das für den eigenen Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt zu wenden. Der Ausweis kann auch bei jedem anderen Bürgeramt in Deutschland und auch in vielen deutschen Botschaften im Ausland beantragt werden, jedoch wird hier eine zusätzlicher Aufschlag von 13 € berechnet.

Bei der Vorsprache wird nach diesen Dokumenten verlangt, um den Vorgang erfolgreich abschließen zu können:

  • es wird ein alter Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass zum Nachweis der Identität benötigt – wurde noch keiner ausgestellt, ist die Geburtsurkunde mitzubringen
  • es wird ein aktuelles, biometrisches Passbild benötigt
  • für den seltenen Fall, dass Unstimmigkeiten auftreten sollten, muss eine Personenstandesurkunde wie die Eheurkunde vorgelegt werden

Bei Kindern, bis zu einem Alter von 15 Jahren, muss zudem ein Vormund bei der Beantragung ebenfalls anwesend sein und diese mit seiner Unterschrift bekunden. Alternativ kann das Kind eine Vollmacht seiner Erziehungsberechtigten mitbringen, sowie eine Kopie dessen Personalausweises zum Abgleich. Erst ab dem 16. Lebensjahr darf eine Beantragung von der Person selbst ausgehen.

Mit welcher Bearbeitungszeit zu rechnen ist

Da ein Personalausweis nicht vor Ort erstellt wird, sondern in der Bundesdruckerei gefertigt wird, kann die Aushändigung nicht direkt bei der Beantragung erfolgen – es sei denn, es handelt sich um einen vorläufigen Personalausweis. Die Bearbeitungsdauer des Personalausweises erstreckt sich ab der Antragsstellung über ungefähr zwei bis sechs Wochen und richtet sich maßgeblich nach der Auslastung der Behörde.

Der Personalausweis kann nach Zusendung der Information über über die Fertigstellung der Dokumente abgeholt werden – hierbei ist er alte Personalausweis abzugeben, sowie das Schriftstück oder auch die Quittung über die bereits gezahlte Gebühr.

Details zur Beantragung des vorläufigen Personalausweises

Ein vorläufiger Personalausweis kommt dann in Frage, wenn dieser gerechtfertigt dringend benötigt wird und er ist an die Beantragung eines vollwertigen Personalausweises gebunden. Es ist möglich, den vorläufigen Personalausweis sofort ausgehändigt zu bekommen, um ihn direkt verwenden zu können – der dabei beantragte endgültige Personalausweis hingegen wird erst nach der üblichen Bearbeitungszeit fertiggestellt. Dazu ist allerdings zu sagen, dass der vorläufige Ausweis nur knapp drei Monate verwendet werden kann, bevor er bei Abholung des normalen Personalausweises wieder abgegeben werden muss.

Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind dieselben Dokumente vorzulegen, allerdings werden hierbei zwei biometrische Passbilder benötigt.

Höhe der Gebühren – der vorläufige und endgültige Personalausweis im Vergleich

  • ein vorläufiger Personalausweis kostet für alle 10 €, wenn gleichzeitig ein endgültiger Personalausweis beantragt wird
  • für alle unter 24 Jahren kostet der endgültige Personalausweis 22,80 €
  • ab dem 24. Lebensjahr sind 37 € für den Personalausweis zu zahlen

Der vorläufige Personalausweis ist dabei nur maximal drei Monate nutzbar, während der Personalausweis für alle unter 24 nach sechs Jahren ab Aushändigung seine Gültigkeit verliert. Lediglich der Personalausweis für Personen ab 24 ist zehn Jahre gültig.

Die Online-Ausweisfunktion

Der neue Personalausweis, der seit November 2010 im Scheckkarten-Format ausgestellt wird, besitzt einen integrierten Chip (RFID) und ermöglicht die Online-Ausweisfunktion, auch eID genannt. Seit 2017 ausgestellte Personalausweise für Personen über 16 Jahren verfügen über eine bereits aktivierte Online-Ausweisfunktion, während diese für ältere Ausweise nachträglich und gebührenfrei über Ihr Bürgeramt freigeschaltet werden kann. Abschließend erhalten Sie postalisch Ihren sogenannten Pin-Brief mit Transport-PIN, PUK und Sperrkennwort. Ihre sechsstellige PIN legen sie selber fest.

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