Bis ins Jahr 2006 wurde für Kinder der sogenannte Kinderausweis ausgestellt, bei dem es sich um ein Ausweisdokument in Faltblattform handelte. Das Dokument war für Kinder unter 16 Jahren vorgesehen und konnte schon ab der Geburt beantragt werden, um als Identifizierung des Kindes bei Reisen mit den Eltern zu dienen. Entnommen werden konnten dem Kinderausweis durch Behörden unter anderem das Geburtsdatum der Person, der Name und Geburtsort, aber auch der Wohnort und die zugehörige Staatsangehörigkeit. Bis zum zehnten Lebensjahr musste das Kind über kein Passbild im Kinderausweis verfügen, ab dem 10. Geburtstag wurde dieses jedoch mit eingefügt. Der Kinderausweis besaß eine Gültigkeit von zehn Jahren und konnte bei Bedarf verlängert werden – wurde jedoch automatisch mit dem 16. Geburtstag ungültig.
Diese Art des Kinderausweises wird heute längst nicht mehr ausgestellt: Alternativ stehen Eltern der Kinderreisepass, der Personalausweis oder reguläre Reisepass (ePass) zur Verfügung, um minderjährige Kinder zu legitimieren. Während Kinder noch bis 2012 mit in den Pass ihrer Eltern eingetragen werden konnten, ist auch das heute nicht mehr erlaubt: Nun muss jede Person nämlich über ein eigenes Ausweisdokument verfügen, damit eine eindeutige Identifizierung stattfinden kann.
Die heutigen Alternativen zum Kinderausweis
Seit dem Jahr 2012 ist es demnach erforderlich, dass jedes Kind mindestens eines der oben genannten Ausweisdokumente besitzt. Die meisten Eltern entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für den Kinderreisepass, allgemein unterscheiden sich die drei möglichen Ausweisdokumente in ihren Kosten, in der Gültigkeit und Ausstellungsdauer:
Der Kinderreisepass
Werden erforderliche Unterlagen wie die Original-Geburtsurkunde des Kindes und Ausweisdokumente beider Eltern vorgelegt, kann der Kinderreisepass sofort ausgehändigt werden. Die Gebühren bei dessen Beantragung betragen 13 Euro. Für Änderungen oder eine Verlängerung sind sechs Euro fällig. Mit einer Gültigkeit von einem Jahr wird der Kinderreisepass maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt und kann um maximal 12 Monate verlängert werden. Er ist zur Einreise in die meisten Länder der Welt verwendbar (außer in die USA, da er kein elektronisches Speichermedium enthält).
Der Personalausweis
Der Personalausweis ist ursprünglich für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr gedacht, wird aber auf Wunsch der Eltern hin auch schon ab der Geburt ausgestellt. Er wird bei Auslandsreisen meist nur in Staaten des Schengen-Abkommens akzeptiert und im Scheckkarten-Format ausgestellt. Für Kinder ist das Dokument nach Ausstellung sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Die Bearbeitungsdauer kann zwei bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Der Reisepass
Als Ausweisdokument für Kinder kommt ab der Geburt auch der reguläre Reisepass (ePass) in Frage. Er ist weltweit gültig und wird innerhalb von zwei bis sechs Wochen ausgestellt. Mit einer Gebühr von 37,50 Euro ist der Reisepass mit elektronischem Chip, auf dem wichtige Daten zur Person abgespeichert werden, das teuerste aber auch zuverlässigste Reise- und Ausweisdokument. Gültig ist der Reisepass für Kinder sechs Jahre lang, Erwachsene ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen 10 Jahre lang gültiges Dokument.
Für alle drei Ausweisdokumente wird ein biometrisches Passbild des Kindes benötigt, das sehr einfach online bestellt oder aber auch bei Bedarf auch in nahezu jedem Einwohnermeldeamt bei der Beantragung erstellt werden kann.