Der neue Personalausweis wird seit dem 1. November 2010 ausgestellt und wird jetzt ausschließlich im kleineren Scheckkartenformat (8,6 × 5,4 cm) hergestellt, in das ein elektronischer Chip integriert wurde. Was den neuen Personalausweis so besonders macht und welche Funktionen er mitbringt, wird nachfolgend etwas genauer beschrieben.
Die Funktionen des neuen Personalausweises
Der neue Personalausweis bringt einige, teilweise versteckte, Funktionen mit. So weist er die Person nicht länger nur durch ihre aktuelle Anschrift und wichtigsten persönlichen Daten aus, sondern gibt auch Aufschluss über Folgendes:
- den Fingerabdruck der Person zur eindeutigen Identifizierung – dieser wurde auf dem Personalausweis gespeichert
- ein elektronischer Chip im Ausweis beinhaltet alle von Geburt aus wichtigen Daten zur Person und ermöglicht die Online-Ausweisfunktion
- bei Bedarf wird die Unterschrift der Person auch auf elektronischem Wege ausgewiesen, beispielsweise beim Unterschreiben von Verträgen online
Nicht nur in Sachen Datenspeicherung und Datennutzung online ist der neue Personalausweis etwas erweitert ausgestattet worden, sondern auch in Bezug auf die Sicherheit der Daten. Die Daten des Chips werden ausschließlich durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kodiert übertragen und sind so vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.
Sichtbare Daten auf dem neuen Ausweis
Die folgende Daten des Ausweisinhabers sind auf dem neuen Personalausweis sichtbar:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag der Geburt
- Ort der Geburt
- Lichtbild
- Unterschrift
- Größe
- Farbe der Augen
- Anschrift
- Postleitzahl
- Staatsangehörigkeit
- Alphanumerische Seriennummer
- Letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Zugangsnummer bzw. CAN
- Ggf. Ordens- oder Künstlername
- Maschinenlesbare Zone
Alter und neuer Personalausweis im Vergleich
Nicht nur in Bezug auf seine Funktionen unterscheidet sich der neue Personalausweis vom alten Dokument, sondern auch, wenn es um die Kosten für das Dokument oder dessen Format geht:
- Die Kosten: Der neue Personalausweis ist in etwa vier mal so teuer wie der alte. Für Personen unter 24 Jahren kostet er 22,80 Euro und für Personen, die älter als 24 Jahre alt sind, 37 Euro. Während der alte Personalausweis für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren kostenfrei war, ist der neue Ausweis es nicht mehr.
- Die Kartengestaltung: Der neue Personalausweis ist durch sein Scheckkartenformat viel kleiner und handlicher, als der alte. Dadurch lässt er sich in jedem gängigen Portemonnaie unterbringen und leichter mitführen – der alte Personalausweis hingegen passte nicht in übliche Brieftaschen hinein. Auch ist das Dokument im Gegensatz zum alten etwas stabiler, sodass Beschädigungen länger ausbleiben. Die kompakte Größe hat jedoch auch einen Nachteil: Der neue Personalausweis geht deutlich schneller verloren und muss dann neu beantragt werden.
Die maschinenlesbare Ausweisnummer war auf dem alten Personalausweis auf der Vorderseite zu finden – beim neuen Dokument befindet sie sich allerdings auf der Rückseite. Auch unterscheidet sich die neue Ausweisnummer dadurch von der alten, dass sie neben Zahlen auch Buchstaben enthält.
Weil der neue Personalausweis über Online-Funktionen verfügt, die das alte Dokument nicht bieten konnte, ist er für seinen Träger unter anderem etwas praktischer: Bei wichtigen Anträgen oder auch Kontoeröffnungen lässt sich die Ausweisfunktion online nutzen, wenn ein Kartenlesegerät und die passende Software zur Hand ist. Dadurch sind viele Vorgänge bürokratischer Art einfacher abschließbar, vor allem, wenn die beantragende Person diese über das Internet durchführen möchte.