Neben dem Reisepass gibt es in Deutschland nur ein weiteres Dokument, das zum Nachweis der Identität dient: Den Personalausweis. Dieser ist aufgrund der Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr ständig mitzuführen, damit bei Bedarf ein Identitätsnachweis erfolgen kann – und dient auch wie der Reisepass zur Einreise ins Ausland. Außerhalb Europas reicht er allein zur Einreise allerdings meist nicht aus.

So wie der Reisepass kann auch der Personalausweis nicht verlängert werden: Es muss ein ganz neues Dokument beantragt und ausgestellt werden. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam den Personalausweis schon vor Ablauf seiner Gültigkeit neu zu beantragen.

Wie ein neuer Personalausweis beantragt wird

Soll ein neuer Personalausweis beantragt werden, gilt es zunächst, beim zuständigen Einwohnermeldeamt persönlich vorzusprechen. Zur Beantragung werden diese Unterlagen benötigt:

  • der alte Personalausweis oder alternativ die Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit den Maßen 3,5 × 4,5 cm

Es müssen allerdings auch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Ausstellung erfolgen kann. Zum einen muss die deutsche Staatsangehörigkeit gegeben sein, sowie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht. Trifft Letzteres nicht zu, ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter – beispielsweise durch die Eltern oder einen anderen Vormund wie das Jugendamt – zu stellen.

Mit welcher Bearbeitungsdauer zu rechnen ist

Verlief die Antragstellung erfolgreich, kann die Bearbeitung noch am selben Tag bezahlt oder beim Abholen des Personalausweises vergütet werden. Nach etwa zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit informiert das Einwohnermeldeamt mit einem Schriftstück über die Fertigstellung des Personalausweises, das gleichzeitig den Abholschein für das Dokument darstellt. Wurde der Personalausweis bereits bezahlt, sollte die ausgehändigte Quittung zur Sicherheit bei der Abholung vorgelegt werden.

Für den Fall, dass ein neuer Personalausweis sehr kurzfristig benötigt wird, besteht bei einem triftigen Grund die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser wird sofort ausgestellt, ist aber an die gleichzeitige Beantragung eines richtigen Personalausweises gebunden. Auch ist ein vorläufiger Personalausweis nur einen Monat lang gültig und muss bei Abholung des endgültigen Dokuments abgegeben werden.

Wichtig: Soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, ist hierfür ein biometrisches Passbild in zweifacher Ausfertigung vorzulegen – auch werden bei diesem Vorgang wegen Beantragung beider Ausweise höhere Gebühren verlangt.

In welcher Höhe das Einwohnermeldeamt Gebühren erhebt

Ein neuer Personalausweis, der seit 2010 im Scheckkartenformat mit integriertem Chip ausgestellt wird, ist für Personen unter 24 Jahren mit Kosten von 22,80 € versehen.  Alle Personen ab 24 Jahren müssen eine Gebühr in Höhe von 37 € aufbringen. In diesem Preis ist auch die Nutzung der eID-Funktionen enthalten, falls dies gewünscht ist. Eine nachträgliche Aktivierung ist gebührenfrei.

Muss ein vorläufiger Personalausweis in Kombination mit dem endgültigen Dokument beantragen, ist eine zusätzliche Gebühr von 10 € für die vorläufige Ausstellung zu zahlen.

Was bei einem Verlust des Personalausweises zu tun ist

Ist der Personalausweis einmal verloren gegangen, sollte dies dem Einwohnermeldeamt möglichst umgehend gemeldet werden. Dafür ist das Ausfüllen eines Verlustanzeige-Formulars notwendig, das online über die Homepage des Amtes oder auch vor Ort erhältlich ist. Besteht der Verdacht, dass der Personalausweis gestohlen wurde, ist eine Meldung bei der Polizei erforderlich. Diese stellt eine Art Bescheinigung aus, die für die Beantragung eines neuen Personalausweises bedeutend ist und beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden muss.

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