Das Personalausweisgesetz (PAuswG) besagt, dass sich jeder deutsche Staatsbürger durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass legitimieren können muss. Für Kinder war bis 2006 eine Art Kinderausweis als einfaches Faltblatt verfügbar, der 2007 jedoch vollständig abgesetzt und durch den Kinderreisepass oder Personalausweis für Kinder ab 0 Jahren ersetzt wurde. Beantragt werden muss jeder Personalausweis oder Reisepass für Kinder unter 16 Jahren von dem gesetzlichen Vormund – Preise und Dauer der Gültigkeit können nach Alter des Kindes variieren.

Die Kosten eines Personalausweises für Kinder

Der Personalausweis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen – bei der Antragstellung muss ein gesetzlicher Vormund des Kindes bis zum 16. Lebensjahr anwesend sein oder alternativ eine Vollmacht mitgeben, die unter den Formularen des Einwohnermeldeamtes online und vor Ort erhältlich ist. Jeder Personalausweis, der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird, ist nur sechs Jahre gültig. Für alle Personen unter 24 Jahren – also auch Kinder jeden Alters – kostet der Personalausweis 22,80 €.

Der Unterschied zwischen einem normalem und einem Personalausweis für Kinder

Einen Kinder-Personalausweis, welcher sich in einer grundlegenden Form vom normalen Personalausweis unterscheidet, gibt es so nicht. Für Kinder und Jugendliche wird derselbe Personalausweis beantragt, wie für Erwachsene. Im Gegensatz dazu steht der Kinderreisepass, welcher explizite Unterschiede zum normalen Reisepass aufweist.

Für Kinder und Jugendliche unterscheidet sich der einzig so genannte Kinder-Personalausweis nur in der Form der Beantragung durch einen gesetzlichen Vertreter und dadurch, dass die Online-Ausweisfunktion noch nicht genutzt werden kann. Nach dem 16. Geburtstag kann diese Funktion jedoch kostenlos im Bürgeramt freigeschaltet werden.

Der Kinderreisepass als Alternative zum Personalausweis für Kinder

Ein Kinder-Personalausweis ist nicht das einzige legitime Dokument, mit dem Kinder sich ausweisen können – auch der Kinderreisepass ist hierzu dienlich. Weil es sich hierbei um einen Reisepass handelt, ist dieser allerdings auch außerhalb Europas verwendbar und damit vor allem für Familien flexibler, die häufig gemeinsam Reisen ins Ausland austreten. Allerdings besteht diese Art von Identitätsnachweis nur aus insgesamt 12 Seiten, sodass bei häufiger Nutzung eventuell ein neuer Kinderreisepass beantragt werden muss.

Der Kinderreisepass ist nur 1 Jahr lang – maximal bis zum 12. Lebensjahres des Kindes – gültig und nur um maximal 12 Monate verlängerbar. Folgende Kosten werden bei der Beantragung des Kinderreisepasses erhoben:

  • 13 € bei neuer Ausstellung 
  • 6 € bei Verlängerung des Kinderreisepasses (nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich)

Damit ist der Kinderreisepass für Eltern jüngerer Kinder also nicht nur vielseitiger verwendbar, sondern auch etwas günstiger.

Geltungsbereich für den Personalausweis und Kinderreisepass

Mit dem Personalausweis können sich Personen nur innerhalb des Schengener Raumes in Europa legitimieren, zu dem diese Länder gehören:

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Ein wesentlicher Vorzug des Personalausweises ist hierbei sein Format, das dem einer Bankkarte gleichkommt und damit das Verstauen in der Brieftasche vereinfacht – der Reisepass hingegen ist unhandlicher und auch empfindlicher. Dafür ist der Raum, in dem der Kinderreisepass als Identitätsnachweis verwendet werden kann, deutlich größer: Außer in den USA kann er in fast allen Ländern der Welt zum Einsatz kommen.

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