Deutschen Staatsangehörigen steht als Nachweis der eigenen Person beim Verreisen nicht nur der Reisepass zur Verfügung, sondern innerhalb Europas auch der Personalausweis. Doch beide Dokumente sind nur dann bei Reisen einsatzfähig, wenn sie noch gültig sind – drohen sie während der Reise an Gültigkeit zu verlieren, kann es sein, dass sie von den zuständigen Behörden nicht anerkannt werden.
Daher ist vor jeder Reise unbedingt zu überprüfen, ob Reisepass und Personalausweis noch im Gültigkeitsbereich liegen. Ist dies nicht der Fall, gilt es entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Welche genau das sind, wird im folgenden Artikel beschrieben.
Personalausweis beantragen
In Deutschland ist es Pflicht, dass jeder EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzt, um ihn – wenn nötig – zur Identifikation vorzulegen. Ein abgelaufener Personalausweis muss rechtzeitig erneuert werden – beides lässt sich im Einwohnermeldeamt des eigenen Hauptwohnsitzes beantragen, wobei diese Unterlagen vorzulegen sind:
- ein alter Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass – wurden diese noch nicht ausgestellt, wird die Geburtsurkunde benötigt
- ein biometrisches Lichtbild mit den Maßen 3,5 x 4,5 cm, das der aktuellen Erscheinung entspricht
- eventuell die Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde (beispielsweise, wenn diese eine Änderung des Nachnamens dokumentieren)
Es kann bis zu sechs Wochen dauern, bis der beantragte Personalausweis fertiggestellt wurde und zur Abholung bereitliegt. Aus diesem Grund kann in dringenden Fällen ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort ausgehändigt werden kann. Hierbei wird auch immer ein regulärer Personalausweis zur Person in Auftrag gegeben, da das vorläufige Dokument nach nur drei Monaten seine Gültigkeit verliert.
Mit welchen Kosten bei der Beantragung zu rechnen ist
Der Preis für den regulären Personalausweis für Personen unter 24 Jahren liegt bei 22,80 €, das Dokument ist dann sechs Jahre lang gültig. Ab dem 24. Lebensjahr wird für den Ausweis 37 € verlangt und er ist zehn Jahre gültig. Für den vorläufigen Personalausweis wird zusätzlich eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Erstellung biometrischer Passbilder, die beim Einwohnermeldeamt etwa acht Euro kostet oder beim Fotografen vorgenommen werden kann.
Mögliche Strafen bei ungültigem Personalausweis
Gerade bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands ist damit zu rechnen, dass Bußgelder erhoben werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorzeigbar ist. Die Bußgelder für einen abgelaufenen Personalausweis können innerhalb Deutschlands ganz unterschiedlich ausfallen – denn die Kommunen dürfen diese selbst regulieren. Gesetzlich ist nur vorgeschrieben, dass Strafen bis zu einer Höhe von 5000 € erlaubt sind – selbstverständlich liegen die Bußgelder bei Kontrollen aber deutlich niedriger. In der Regel wird bei abgelaufenem Personalausweis nur verwarnt – wird dieser Warnung aber nicht nachgegangen oder ist der Personalausweis bereits lange Zeit abgelaufen, liegt das Bußgeld meist zwischen 10 – 40 €.
Manche Städte legen das Bußgeld jedoch höher aus, um damit Kassen zu füllen – dazu ein paar Beispiele:
- In Düsseldorf und anderen Städten werden alle Bürger, die kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres stehen und damit ab sofort einen Personalausweis benötigen, per Post angeschrieben. Auch Bürger, deren Personalausweis abzulaufen droht, erhalten eine Art Erinnerungspost. Kommen jene Personen den Fristen zur Beantragung nicht rechtzeitig nach, wird ein Ordnungswidsrigkeits-Verfahren eingeleitet: Dabei ist nach mehreren erfolglosen Mahnungen mit einem Bußgeld von 150 € oder mehr zu rechnen.
- In Köln wiederum wird das Bußgeld gestaffelt: Ist der Personalausweis weniger als ein Jahr abgelaufen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Liegt der Personalausweis mehr als ein Jahr außerhalb seines Gültigkeitsbereiches, ist mit zehn Euro Bußgeld zu rechnen. Ab 1,5 Jahren werden 25 € erhoben und nach zwei Jahren oder mehr ganze 35 €.
- Auch in Leverkusen sind die Gebühren für einen abgelaufenen Personalausweis gestaffelt: Bis zum 6. Monat gibt noch es eine mündliche Verwarnung, während die Gebühr zwischen dem sechsten Monat und fünften Jahr nach Ablauf 20 € beträgt. Erst nach mehr als fünf Jahren wird diese auf 35 € angehoben.
- Kommunen wie Kleeve, Neuss und Meerbusch verzichten völlig auf Bußgelder.
Reisen mit abgelaufenem Personalausweis – ist das möglich?
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist es grundsätzlich nicht möglich, mit einem abgelaufenen Personalausweis als Ausweisdokument zu Reisen. Liegt ein ein gültiger Reisepass als Identitätsnachweis vor, kann dieser alternativ verwendet werden, da dieser weltweit anerkannt wird. Liegt weder ein gültiger Reisepass noch ein aktueller Personalausweis vor, sollte die Beantragung eines neuen oder vorläufigen Personalausweises so schnell wie möglich erfolgen.
Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt und ist drei Monate lang gültig, sodass mit ihm ein Nachweis der eigenen Identität in Notfällen geliefert werden kann. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass dieser Ausweis zwar sofort ausgestellt wird, es jedoch bei der Einreise vereinzelt Probleme gegeben hat.
Grundlegend sollte immer nur mit einem gültigen Personalausweis verreist werden, also das Nachweisen der eigenen Person nicht vorsätzlich mit abgelaufenen Dokumenten erfolgen – denn es können hierbei durchaus auch Bußgelder erhoben werden.
Reisen innerhalb der „Schengener Staaten“
In den Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens wurden seit 1985 die Personenkontrollen an den Binnengrenzen fast vollständig abgebaut, so dass eine Einreise hier ohne gültiges Dokument möglich scheint, jedoch nicht zu empfehlen ist. Die folgenden Staaten sind Mitglied des Schengener Abkommens:
- Deutschland
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
Weitere Informationen zum Schengener Abkommen bietet die Website des Auswärtigen Amtes.
Alternative: Reiseausweis als Passersatz
Ist der eigene Personalausweis und Reisepass abgelaufen, lässt sich in dringenden Fällen auch an jedem Flughafen die Bundespolizei aufsuchen: Diese stellt einen Reiseausweis als Passersatz aus, der gegen eine Gebühr von acht Euro ausgehändigt wird. Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Ländern der EU als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber ohne Einschränkung anerkannt, mit Ausnahme von Rumänien. Das Reisen mit diesem Ausweisdokument geschieht jedoch auf eigenes Risiko, da andere Staaten möglicherweise dieses Dokument nicht akzeptieren und eine Einreise verweigern können.
Die Ersatzpapiere können bei der Bundespolizei beantragt werden.
Hier die Ergänzung zur Verfahrensweise der Stadt Mainz. Mein Ausweis war 20 Monate abgelaufen, mit Berücksichtigung des coronabedingten Lockdowns, 6 Monate. Es werden nun 130 Euro Bußgeld fällig, obwohl ich in der Anhörung das Problem eines pflegebedürftigen und inzwischen verstorbenen Eltenteils geschildert hatte. Finde ich schon übertrieben, zumal ich mich in der Vergangenheit in vielen ehrenamtlichen Einsätzen (Müllsammeln, Schüleraustausch) eingebracht habe.