Geht der Personalausweis einmal verloren, ist dies aus Kosten- und Aufwandsgründen nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch eine Gefahr für die eigene Sicherheit: Schließlich könnten Dritte unter falscher Identität damit agieren und den Personalausweis für ihre Zwecke missbrauchen.

Aus diesem Grund gilt es beim Verlust zeitnah eine Verlustanzeige auszufüllen und diese beim Bürgeramt oder der Polizei einzureichen. Die für den eigenen Wohnort zuständige Behörde kann online über www.behoerdenfinder.de gefunden werden.

Verlustanzeige beim Bürgerbüro oder bei der Polizei

Falls der Verlust des Ausweises dem zuständigen Bürgeramt gemeldet wird, findet automatisch eine Sperrung der Online-Ausweisfunktion statt, sofern diese bereits aktiviert war. Bei einer Verlustanzeige über die Polizei geschieht dies nicht automatisch. Die Online-Ausweisfunktion sollte in diesem Fall über die telefonische Sperrhotline 116 116 bzw. aus dem Ausland per +49 116 116 gesperrt werden, die gebührenfrei täglich rund um die Uhr erreichbar ist. Dafür wird das eigene Sperrkennwort zum Personalausweis benötigt, welches im PIN-Brief zum Ausweisdokument mitgeteilt wurde. Nur so kann ein Missbrauchs-Versuch sofort vom System erkannt werden, außerdem ist das Auslesen des Ausweises und dessen Nutzung zur Ausweisfunktion im Internet damit auch für Dritte nicht mehr möglich.

Wurde das Dokument zum Nachweis der eigenen Identität jedoch ganz sicher gestohlen, ist dies der Polizei umgehend zu melden. In dem Fall der neuen Beantragung wird nämlich eine Diebstahl-Bescheinigung benötigt, die nur die Polizei bei Anzeige des Diebstahls erstellt.

Sperrung der Unterschriftsfunktion

Wurde mit dem Personalausweis eine Unterschriftsfunktion genutzt, ist es zu empfehlen, diese ebenfalls sperren zu lassen. Die Sperrung können Sie ausschließlich über den Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Eine Sperrung bei Ihrem Bürgeramt oder der Sperrhotline ist für die Unterschriftsfunktion nicht möglich.

Wiedergefundenen Personalausweis weiter verwenden möglich

Wird der Ausweis wiedergefunden und soll dieser auch weiterhin genutzt werden, so ist dies ebenfalls  umgehend dem Bürgeramt zu melden. Erst mit dieser Meldung wird die entsprechende Verlustanzeige bei der Polizei gelöscht, aber auch die Sperrmeldung auf eigenen Wunsch hin wieder aufgehoben. Auch die Onlinefunktionen Ihres Personalausweises können Sie im Bürgeramt entsperren lassen. Doch Achtung: Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich, ein Erscheinen im Bürgeramt ist daher in diesem Fall unerlässlich. Danach können Sie ihren Personalausweis in Deutschland wieder ohne Einschränkungen benutzen.

Wichtig: Aus organisatorischen Gründen kann es passieren, dass ausländische Behörden den als verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personalausweis bei späteren Reisen nicht mehr als gültig anerkennen und die Einreise daher verhindern möchten oder Bußgelder verhängen. Sollen solche Umstände im nächsten Urlaub vermieden werden und ist kein regulärer Reisepass zur Hand, ist es vielleicht besser, nach dem Verlust einen neuen Personalausweis anzufordern und das verloren gegangene Dokument nach dem Wiederauffinden nicht weiter zu verwenden. Läuft dieses allerdings ohnehin bald ab, kann in der Zwischenzeit auch auf einen ePass zurückgegriffen werden, bis ein neuer Personalausweis beantragt und ausgestellt wurde.

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