Durch das Personalausweisgesetz (PAuswG) wird vorgeschrieben, dass alle Personen ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis besitzen und sich bei Bedarf ausweisen können müssen. Jüngere Personen sind nicht dazu verpflichtet, können aber einen Personalausweis oder Reisepass besitzen, sofern dieser von den Erziehungsberechtigten beantragt wird – bis zum 12. Lebensjahr ist aber auch die Ausstellung eines Kinderreisepasses möglich.

Soviel kostet der neue Personalausweis

Seit November 2010 wird ein neuer Personalausweis nur noch in Scheckkartenform mit integriertem Chip ausgestellt, der problemlos in jedes Portemonnaie passt und zudem über die Online-Ausweisfunktion verfügt (eID). Diese Kosten kommen bei der Beantragung eines solchen Personalausweises je nach Altersgruppe zustande:

  • bis zu einem Alter von 23 Jahren werden Gebühren in Höhe von 22,80 € für den Personalausweis fällig
  • ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 37 €

Nicht nur in Sachen Kosten gibt es Unterschiede, sondern auch die Gültigkeit variiert bei beiden Varianten: Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis nur sechs Jahre gültig, für alle ab dem 24. Lebensjahr dauert es zehn Jahre ab Ausstellung, bis der Ausweis an Gültigkeit verliert.

Der Personalausweis wird grundsätzlich im Bürgeramt des Wohnortes beantragt, er kann aber auch in jedem anderen Bürgeramt in Deutschland (Suche über www.behoerdenfinder.de) und auch in vielen deutschen Botschaften im Ausland beantragt werden. Hier erhöht sich jedoch die Gebühr für die Ausstellung um 13 €.

Wissenswertes zum vorläufigen Personalausweis

Da die Bearbeitungszeit bis zur Ausstellung eines Personalausweises zwei bis sechs Wochen beanspruchen kann, gibt es die Möglichkeit, für kurzfristigen Bedarf einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser wird unter Vorlage der notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt und ist nur bis zu drei Monate lang gültig – auch muss er bei Abholung des endgültigen Personalausweises wieder beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden.

Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen derzeit 10 €. Dabei ist aber zu bedenken, dass bei dessen Beantragung automatisch auch ein richtiger Personalausweis in Auftrag gegeben wird, sodass hierfür zusätzlich die Gebühr von 22,80 € oder 37 € zu entrichten ist und sich die Gesamtkosten damit erhöhen.

Kosten der Online-Ausweisfunktion

Der neue Personalausweis in Scheckkartenform mit integriertem Chip ermöglicht die Online-Ausweisfunktion. Deren Nutzung ist vollkommen freiwillig und muss – falls gewünscht – bei Abholung des Personalausweises aktiviert werden. Dafür werden keine Gebühren verlangt. Auch eine nachträgliche Aktivierung oder die Änderung der ausgehändigten PIN-Nummer kann gebührenfrei über das Bürgeramt veranlasst werden.

Übrigens: Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, wird ein Personalausweis-Kartenlesegerät benötigt. Die einfachste Ausführung ist für einen zweistelligen Eurobetrag zu haben, gut ausgestattete Geräte können jedoch etwas kostspieliger ausfallen und die Gesamtkosten entsprechend erhöhen.

Was noch zu beachten ist

Bei Beantragung eines neuen Personalausweis muss ebenfalls ein biometrisches Passbild vorgelegt werden – unter Umständen kann auch das Einwohnermeldeamt die Erstellung des Bildes vornehmen, dies erfolgt jedoch gegen eine Gebühr. Soll ein vorläufiger Personalausweis erstellt werden, sind sogar zwei Passbilder dieser Art abzugeben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst diese HTML-Tags und -Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>